Datenschutz:

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss in einem Unternehmen, dass

  • personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet und in der Regel mind. 10 Personen beschäftigt oder
  • personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet und in der Regel mind. 20 Arbeitnehmer beschäftigt

einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Zu der Zahl der Personen zählen auch Teilzeitkräfte, Auszubildende, Leiharbeiter sowie Geschäftsführer.

Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn

  • automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle gem. § 4 d V BDSG unterliegen oder
  • personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zweck der Markt- und Meinungsforschung automatisiert verarbeitet oder genutzt werden.

Um hier keine unnötigen Bußgelder zu riskieren können wir Ihnen in Zusammenarbeit mit Harald Helbig Datenschutz folgende Leistungen anbieten:

  • Beratung eines internen Datenschutzbeauftragten
  • Durchführung von Seminaren für Datenschutzbeauftragte
  • Installierung eines Datenschutzbeauftragten
  • Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Beratung bei Sicherheitslücken.