Artikel Tags Dr. Conrad Treuhand GmbH

Die vormalige ALBIS Capital AG & Co. KG (jetzt: RvH AG & Co. KG i. L.) lässt derzeit über ihre anwaltlichen Vertreter die Fondsgesellschafter unter Klageandrohung zur Rückzahlung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen auffordern. Die Anleger sollten nicht ungeprüft auf diese Zahlungsforderungen eingehen, insbesondere keine Vergleiche abschließen, in denen sie ohne jede Prüfung auf „weitere Ansprüche“, somit auf Schadensersatz aus Prospekthaftung, verzichten.

Neuere Gerichtsentscheidungen, u. a. des Landgerichts (LG) Hamburg, zeigen, dass es grundsätzlich Hoffnung gibt, die gezahlten Einlagen zurückzuerhalten. So hat das LG Hamburg am 27.11.2014 die Dr. Conrad Treuhand GmbH (jetzt: H.F.T. Hanseatische Fonds Treuhand GmbH) und die ALBIS Capital Verwaltungs AG zur Leistung von Schadensersatz wegen mangelhafter Aufklärung verurteilt. Auch gegen Anlageberater können bei Vorliegen einer Falschberatung Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese hatten die Fondsbeteiligungen trotz des bestehenden Totalverlustrisikos häufig unrichtigerweise als sichere Anlage empfohlen.

Doch es ist Eile geboten! Mögliche Schadensersatzansprüche verjähren endgültig taggenau 10 Jahre nach Zeichnung der Anlage.

Sofern noch keine verjährungshemmenden Maßnahmen getroffen wurden, sollten daher Fondsgesellschafter die ihre Beteiligung im Jahr 2005 gezeichnet haben unverzüglich ihre Ansprüche von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Für weitergehende Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Thomas Linhardt
Linhardt. Rechtsanwälte

Mit Urteil vom 17.11.2014 hat das Landgericht Hamburg einem Anleger Schadensersatz i. H. v. € 56.000,00 zugesprochen. Verurteilt wurden die RvH Verwaltungs AG als Rechtsnachfolgerin der Albis Capital Verwaltungs AG sowie die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH als Rechtsnachfolgerin der Dr. Conrad Treuhand GmbH. Nach Überzeugung des Gerichts wurde der Anleger vor Vertragsschluss nicht über alle wesentlichen Umstände der Beteiligung aufgeklärt. Die fehlerhafte Aufklärung durch den Anlageberater wurde den verklagten Gesellschaften zugerechnet.

In einem anderen Verfahren vor dem Landgericht München I wurde der Anlageberater mit Urteil vom 18.12.2014 zur Leistung von Schadensersatz verurteilt. Dieser hatte die Beteiligung an der Albis Capital GmbH & Co. KG unzutreffend als sichere Möglichkeit zur Immobilienfinanzierung empfohlen. Tatsächlich handele es sich um eine unternehmerische Beteiligung, die ggf. Risiken bis hin zum Totalverlust der Einlage beinhaltet. Der Anleger hatte nach Überzeugung des Gerichts im Widerspruch dazu aber eine besonders sichere Kapitalanlage gewünscht.

Linhardt. Rechtsanwälte empfiehlt allen betroffenen Anlegern den Rat eines im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalts einzuholen. Anleger der Albis Capital GmbH & Co. KG sollten beachten, dass ihnen – soweit noch keine Verjährung eingetreten sein sollte – in Kürze die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche wegen Eintritts der absoluten 10-jährigen Verjährung ab dem Zeichnungstag droht.

Für weitergehende Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Thomas Linhardt
Linhardt. Rechtsanwälte