30.12.2020
» Klage des Insolvenzverwalters gegen Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
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17.07.2020
» Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-R Schiffe“ mbH & Co. KG – Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen
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Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss in einem Unternehmen, dass
einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Zu der Zahl der Personen zählen auch Teilzeitkräfte, Auszubildende, Leiharbeiter sowie Geschäftsführer.
Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn
Um hier keine unnötigen Bußgelder zu riskieren können wir Ihnen in Zusammenarbeit mit Harald Helbig Datenschutz folgende Leistungen anbieten: