Die Klageverfahren des Insolvenzverwalters Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick, vertreten durch die Anwaltskanzlei Bonse-Barta, gegen die Kommanditisten der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-R Schiffe“ mbH & Co. KG wegen Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen sind voll im Gange.
In allen der Kanzlei Linhardt.Rechtsanwälte bekannten Verfahren wurden die angeblichen Insolvenzforderungen bislang nicht durch Vorlage der gerichtlichen Insolvenztabelle nachgewiesen.
Zwischenzeitlich erging, wie der Kanzlei Linhardt.Rechtsanwälte bekannt wurde, ein – noch nicht rechtskräftiges – Urteil in einer ähnlich gelagerten Angelegenheit.
Im dortigen Gerichtsverfahren wegen Rückforderung von Ausschüttungen gegen eine ehemalige Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-R Schiffe“ mbH & Co. KG hatte die Klägerin eine Eigentabelle des Insolvenzverwalters zum Nachweis der „Rückforderungsansprüche gemäß § 172 Abs. 4 HGB“ vorgelegt. Das Gericht sah diese nicht als ausreichenden Beweis an. Eine Eigentabelle reiche nicht. Rechtskraftwirkung entfalte nur eine vom Gericht geprüfte Insolvenztabelle in Bezug auf die darin festgestellten Forderungen (§ 178 InsO).

In diesem Zusammenhang kritisierte das Gericht die Doppelrolle des Insolvenzverwalters als Insolvenzverwalter der Beteiligungsgesellschaft und Insolvenzverwalter der die Forderung anmeldenden Einschiffgesellschaften. Hierin sah das Gericht eine evidente Interessenkollision, welche einer Rechtskraft der von ihm festgestellten Forderungen entgegenstehe.

Bei Vorlage einer Insolvenztabelle ohne Rechtskraftwirkung verbleibt es bei der allgemeinen Darlegungslast, die behaupteten Insolvenzforderungen sind vom Kläger konkret nachzuweisen. Es bleibt abzuwarten, wie die übrigen mit den Santa-R-Verfahren befassten Gerichte diesen Sachverhalt einschätzen.
Betroffene Anleger sollten den Rat eines in Bank- und Kapitalmarktangelegenheiten versierten Rechtsanwalts einholen.

Für weitergehende Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Thomas Linhardt
Linhardt. Rechtsanwälte