In allen der Kanzlei Linhardt.Rechtsanwälte bekannten Klageverfahren des Insolvenzverwalters Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick, vertreten durch die  Anwaltskanzlei  Bonse-Barta, gegen die Kommanditisten der  Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-R Schiffe“ mbH & Co. KG auf  Rückforderung der erhaltenen Ausschüttungen wurden die angeblichen  Insolvenzforderungen bislang nicht durch Vorlage der gerichtlichen  Insolvenztabelle nachgewiesen (Wir berichteten).

Diese Vorgehensweise ist in der Rechtsprechung kein Einzelfall. Die  Rechtsprechung der Instanzgerichte hierzu istgegenwärtig uneinheitlich.

So hält das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Urteil vom 27.11.2018, Az. 5 U 65/18) die Vorlage von Ausdrucken aus der vom Insolvenzverwalter intern  geführten Insolvenztabelle für ausreichend, anders als beispielsweise die  Oberlandesgerichte Bamberg (Urteil vom 07.05.2019, Az. 5 U 99/18) und  Koblenz (Urteil vom 06.11.2018, Az. 3 U 265/18). Diese stellen in ihren Urteilen fest, der  dort klagende Insolvenzverwalter sei den Anforderungen des  Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20.02.2018, Az.: II ZR 272/16) an den klägerischen Vortrag nicht nachgekommen. Nach dem Prüftermin gehe die Tabellenführung auf das Insolvenzgericht über, weshalb die vom Insolvenzgericht geführte Tabelle für die (mittelbar aus § 201 InsO folgende) Rechtskraftwirkung  der festgestellten Forderungen maßgeblich sei.

Erstaunlicherweise hat in den Verfahren vor dem OLG Bamberg und dem OLG  Koblenz der dort als Kläger auftretende Insolvenzverwalter – trotz der   deutlichen richterlichen Hinweise – weder die gerichtliche Insolvenztabelle vorgelegt noch die Insolvenzforderungen konkret nachgewiesen und stattdessen  die Klageabweisung hingenommen.

Das OLG Bamberg hatte wegen der Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung der  Oberlandesgerichte in seiner Entscheidung die Revision zum BGH zugelassen. Von  der Revisionsmöglichkeit wurde vom Insolvenzverwalter kein Gebrauch gemacht, alle  vorgenannten Urteile sind zwischenzeitlich rechtskräftig.

Die aufgeworfenen Rechtsfragen bleiben auch für Berufungsverfahren wegen der  Ausschüttungsrückforderungen durch den Insolvenzverwalter der  Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-R Schiffe“ mbH & Co. KG hoch relevant.

Abhängig von der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung und dem jeweils  angerufenen Gericht bestehen auch in eventuellen Berufungsverfahren erfolgversprechende  Ansätze für die Abwehr der Klageforderungen.

Betroffene Anleger sollten den Rat eines in Bank- und  Kapitalmarktangelegenheiten versierten Rechtsanwaltes einholen.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Thomas Linhardt

Linhardt. Rechtsanwälte