Artikel Tags § 5a Absatz 2 Satz 4

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19.12.2013, Az.: C-209/12, können in den Jahren 1995 bis 2007 abgeschlossene Lebensversicherungen möglicherweise heute noch widerrufen werden.

Die meisten Versicherungsverträge wurden damals nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen, wobei der Kunde die Versicherungsbedingungen erst nach der Einreichung seines unterschriebenen Antrags und der Annahme durch die Versicherung erhielt. Deshalb wurde dem Kunden durch § 5 a Absatz 2 Satz 4 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) alter Fassung (a. F.) eine Überlegungsfrist von 30 Tagen eingeräumt, um dem Vertrag ggf. zu widersprechen. War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, erlosch das Widerrufsrecht spätestens innerhalb eines Jahres nach der Zahlung der ersten Versicherungsprämie.

Der Europäische Gerichtshof hält das Erlöschen des Widerrufsrechts innerhalb der Jahresfrist für unvereinbar mit dem EU-Recht. Der Versicherungskunde muss vollumfänglich informiert und auch über sein Rücktrittsrecht genau belehrt werden. Erlischt das Rücktrittsrecht ohne ordnungsgemäße Belehrung des Kunden, widerspricht dies den Zielen der Zweiten und der Dritten Richtlinie Lebensversicherung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss nun zum Aktenzeichen IV ZR 76/11 über die Auswirkungen des EuGH-Urteils entscheiden, verhandelt wird am 07.05.2014.

Sollte der BGH die Rückabwicklungsmöglichkeit trotz des erheblichen Zeitablaufs bejahen, könnten die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossenen ungünstigen Verträge bei damals fehlerhaft erfolgter Belehrung immer noch widerrufen und die gezahlten Prämien zzgl. Zinsen zurückgefordert werden. Das gilt auch für bereits gekündigte Versicherungsverträge.

Betroffene Versicherungskunden, die mit ihren in den Jahren 1995 bis 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen unzufrieden sind, sollten Rat bei einem im Versicherungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt einholen.

Für weitergehende Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Rechtsanwältin Sabine Schnell
Linhardt. Rechtsanwälte