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In einem vor dem Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth gegen die Sparkasse Fürth geführten Verfahren konnte zu Gunsten des von der Kanzlei Linhardt. Rechtsanwälte vertretenen Klägers der überwiegende Teil seiner Kommanditeinlage zurückerlangt werden.

Im Jahr 2004 hatte die Sparkasse Fürth dem Kläger der bislang nur in Anlagen niedriger Risikoklassen investiert hatte und der die Sparkasse darauf hingewiesen hatte, dass er eine Altersvorsorge für den bevorstehenden Ruhestand aufbauen wolle, eine Kommanditbeteiligung an der Dreiundfünfzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG empfohlen. Der geschlossene Immobilienfonds geriet ab den Jahren 2011/2012 in erhebliche Schieflage. Nach entsprechenden Informationsschreiben der Fondsgesellschaft in den Jahren 2013 und 2014 musste der Kläger erkennen, dass die ihm empfohlene Anlage seinen Anlagezielen in keiner Weise entsprach.

Das LG Nürnberg-Fürth wies darauf hin, dass dem Kläger eine Anlage empfohlen wurde, die unstreitig seinem bisherigen Anlageverhalten nicht entsprochen habe. Daraus ergäben sich hohe Anforderungen an die Anlageberatung, welche sich prozessual auf die Darlegungs- und Beweislast auswirken würden.

Anleger, die sich ebenfalls falsch beraten fühlen, sollten daher den Rat eines in Bank- und Kapitalmarktangelegenheiten versierten Rechtsanwalts einholen.

Für weitere Hinweise und eine eingehende Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Thomas Linhardt
Linhardt. Rechtsanwälte