Artikel Tags Risiken ordnungsgemäß aufzuklären

MS Fürth GmbH & Co. KG kein Einzelfall– Schiffsfonds in der Krise

Welche Chancen haben Inhaber wertlos gewordener Beteiligungen?

Schiffsfonds wurden in der Vergangenheit mit hohen Renditeversprechen oder Steuerersparnissen beworben. Die Vermittler der Fonds verdienten an den in Aussicht gestellten Provisionen ungewöhnlich gut. Insbesondere der Wirtschaftsboom in Asien sorgte für enormen Aufschwung im Transportgewerbe, was die Vermittler nutzten, um die Fonds als besonders rentable Beteiligungen anzupreisen. Seit der Finanzkrise sind die Frachtraten drastisch eingebrochen, viele Schiffsfonds gerieten und geraten noch in die Insolvenz. Durch die Lokalpresse ging zuletzt der Fall MS Fürth GmbH & Co. KG, deren Beteiligungen von örtlichen Sparkassen verkauft wurden.

Die Anleger der vermögenslosen Schiffsfonds sitzen auf wertlosen Anteilen und werden häufig darüber hinaus von der Fondsgesellschaft aufgefordert, an sie ausbezahlte gewinnunabhängige Ausschüttungen zurückzubezahlen.

Die Rückforderungen der Ausschüttungen durch die Gesellschaft können oft abgewehrt werden. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2013 kann die Gesellschaft die Ausschüttungen nur dann zurückverlangen, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Das Emissionshaus Dr. Peters scheiterte dementsprechend mit seinen Rückforderungen in dem BGH-Verfahren.

In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, die verloren geglaubten Einlagen zurückzuholen. Nicht selten haben die Fondsvermittler versäumt, die Anleger über die mit der Anlage einhergehenden Risiken ordnungsgemäß aufzuklären. Besonders Banken die im Rahmen ihrer Beratung Anlagekunden Beteiligungen empfehlen, unterliegen hierbei strengen Anforderungen. Die Empfehlung muss jeweils anleger- und anlagegerecht sein. Dabei werden häufig Fehler gemacht. Oft stehen hinter den vermögenslosen Schiffsfonds liquide Fondsinitiatoren die insbesondere bei Prospektfehlern in Anspruch genommen werden können.

Betroffene Anleger sollten daher dringend den Rat eines in Bank- und Kapitalmarktangelegenheiten versierten Rechtsanwalts einholen.

Rechtsanwalt Thomas Linhardt
Linhardt. Rechtsanwälte